1. Wie beantragen Sie Fördergelder?
Im ersten Schritt erstellen Sie bitte eine Voranfrage mit einer ersten Kostenkalkulation. Dazu verwenden Sie bitte unseren Leitfaden.
Wenn das geplante Projekt für eine Förderung in Frage kommt, erhalten Sie von uns eine Nachricht, in der wir darum bitten, im zweiten Schritt einen vollständigen Antrag einzureichen. Dazu stellt Herzenssache ein Antragsformular und einen Leitfaden für eine Kostenkalkulation bereit. Beides finden Sie demnächst hier. Welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden, entnehmen Sie bitte der Checkliste beim Antrag.
2. Wie funktioniert das Auswahlverfahren?
Herzenssache trifft anhand der Förderkriterien (z.B. Relevanz, Aktualität, innovative Projektidee, Regionalität, Themenvielfalt) eine Vorauswahl und legt diese den Beratungs- und Entscheidungsgremien vor. Über die Förderzusagen entscheidet der Vorstand von Herzenssache, er wird beraten durch den Beirat. Zusagen oder Absagen werden schriftlich per Mail mitgeteilt und nicht begründet.
3. Was fördert Herzenssache?
Herzenssache fördert Kosten, die direkt, unmittelbar und zu 100% Kindern und Jugendlichen zugutekommen.
Diese sind z.B.
- Investitionskosten, Baukosten, Ausstattungskosten
- Personal- und Honorarkosten
- Sachmittel zur Projektumsetzung, Miete
- Reisekosten, Fahrtkosten, Fortbildungskosten
- Öffentlichkeitsarbeit zum Erreichen der Zielgruppen
- Fahrzeuge (z.B. Kleinbus, Pkw, E-Bikes)
4. Was fördert Herzenssache nicht?
- Maßnahmen und Investitionen, die in die Aufgaben des Staates fallen
- Verwaltungskosten, Versicherungskosten, kalkulatorische Kosten, anteilige Gemeinkosten
- Projektumsetzung außerhalb von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Saarland
- Einzelfallhilfe
- Projekte für junge Erwachsene (über 18 Jahre)
- Tagungen und andere Veranstaltungskosten
- Fundraising, Sponsoring oder andere Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln
5. Wie sieht ein Kostenplan aus?
Der Finanzbedarf muss durch eine detaillierte Kalkulation für die gesamte Laufzeit dargestellt werden. Diese umfasst eine Aufstellung aller Einzelkosten und/oder einem Finanz-/Businessplan sowie Kostenvoranschläge. Einen Leitfaden zur Kostenaufstellung finden Sie demnächst hier. Die Unterlagen sind digital an foerderung@herzenssache.de einzureichen. Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 Euro pro Antrag.
6. Eigenanteil: Zehn Prozent
Herzenssache fördert Hilfe zur Selbsthilfe, deshalb gibt es keine hundertprozentige Förderung. Jeder Antragsteller muss eine Selbstbeteiligung an den Gesamtprojektkosten in Höhe von mindestens zehn Prozent nachweisen.