Wer wir sind und was wir fördern
1. Wen fördert Herzenssache?
Herzenssache unterstützt andere gemeinnützige Organisationen darin, Hilfsprojekte gemäß der Förderziele von Herzenssache umzusetzen. Gefördert werden Projekte für Kinder, Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre und deren Familien.
2. Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Einen Förderantrag kann stellen, wer als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit ist. Die gemeinnützige Ausrichtung des Antragstellers muss den Förderzielen von Herzenssache entsprechen.
3. Wo fördert Herzenssache?
Herzenssache e.V. hilft in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
4. Was sind die Förderziele von Herzenssache?
Herzenssache fördert gemeinnützige Organisationen, die durch ihre Arbeit Benachteiligung, seelische Belastungen, Krankheit oder Behinderung von Kindern, Jugendlichen und Familien nachhaltig lindern, verbessern oder beenden wollen. Die Förderprojekte müssen vielen Kindern zugutekommen und von nachhaltiger Wirkung sein. Herzenssache möchte zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche schaffen und nicht die Aufgaben des Staates, der Länder, der Kirchen oder der Kommunen übernehmen.
Ihr Weg zum Förderantrag
1. Wie beantragen Sie Fördergelder?
Im ersten Schritt erstellen Sie bitte eine Voranfrage mit einer ersten Kostenkalkulation. Dazu verwenden Sie bitte unseren Leitfaden.
Wenn das geplante Projekt für eine Förderung in Frage kommt, erhalten Sie von uns eine Nachricht, in der wir darum bitten, im zweiten Schritt einen vollständigen Antrag einzureichen. Dazu stellt Herzenssache ein Antragsformular und einen Leitfaden für eine Kostenkalkulation bereit. Beides finden Sie demnächst hier. Welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden, entnehmen Sie bitte der Checkliste beim Antrag.
2. Wie funktioniert das Auswahlverfahren?
Herzenssache trifft anhand der Förderkriterien (z.B. Relevanz, Aktualität, innovative Projektidee, Regionalität, Themenvielfalt) eine Vorauswahl und legt diese den Beratungs- und Entscheidungsgremien vor. Über die Förderzusagen entscheidet der Vorstand von Herzenssache, er wird beraten durch den Beirat. Zusagen oder Absagen werden schriftlich per Mail mitgeteilt und nicht begründet.
3. Was fördert Herzenssache?
Herzenssache fördert Kosten, die direkt, unmittelbar und zu 100% Kindern und Jugendlichen zugutekommen.
Diese sind z.B.
- Investitionskosten, Baukosten, Ausstattungskosten
- Personal- und Honorarkosten
- Sachmittel zur Projektumsetzung, Miete
- Reisekosten, Fahrtkosten, Fortbildungskosten
- Öffentlichkeitsarbeit zum Erreichen der Zielgruppen
- Fahrzeuge (z.B. Kleinbus, Pkw, E-Bikes)
4. Was fördert Herzenssache nicht?
- Maßnahmen und Investitionen, die in die Aufgaben des Staates fallen
- Verwaltungskosten, Versicherungskosten, kalkulatorische Kosten, anteilige Gemeinkosten
- Projektumsetzung außerhalb von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Saarland
- Einzelfallhilfe
- Projekte für junge Erwachsene (über 18 Jahre)
- Tagungen und andere Veranstaltungskosten
- Fundraising, Sponsoring oder andere Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln
5. Wie sieht ein Kostenplan aus?
Der Finanzbedarf muss durch eine detaillierte Kalkulation für die gesamte Laufzeit dargestellt werden. Diese umfasst eine Aufstellung aller Einzelkosten und/oder einem Finanz-/Businessplan sowie Kostenvoranschläge. Einen Leitfaden zur Kostenaufstellung finden Sie demnächst hier. Die Unterlagen sind digital an foerderung@herzenssache.de einzureichen. Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 Euro pro Antrag.
6. Eigenanteil: Zehn Prozent
Herzenssache fördert Hilfe zur Selbsthilfe, deshalb gibt es keine hundertprozentige Förderung. Jeder Antragsteller muss eine Selbstbeteiligung an den Gesamtprojektkosten in Höhe von mindestens zehn Prozent nachweisen.
Die Dauer einer Förderung
1. Wann beginnt die Förderung und wie lange dauert sie?
Herzenssache fördert Projekte mit einer nachhaltigen Ausrichtung und Wirkung einmalig über einen Zeitraum von drei Jahren, nur in seltenen Ausnahmefällen länger.
2. Wie finanzieren Sie Ihr Projekt weiter?
Eine erfolgreiche Arbeit in der Hilfe für Kinder und Jugendliche braucht Zeit. Herzenssache möchte, dass die geförderten Projekte auch über den bewilligten Förderzeitraum hinaus fortgeführt werden. Deshalb müssen Pläne zur Anschlussfinanzierung schon bei der Antragstellung vorgelegt werden. Eine Anschlussfinanzierung durch Herzenssache ist nicht vorgesehen.
Das Auszahlungsverfahren
1. Wie werden die Fördergelder ausgezahlt?
Das Projekt beginnt nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung. Der Antragsteller hat sechs Monate Zeit, mit dem Abruf der Fördermittel zu beginnen.
Die geförderten Träger treten in Vorleistung. Die Abrechnung erfolgt rückwirkend digital quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Nach Projektende müssen alle Abrechnungen innerhalb von sechs Monaten vorgelegt werden.
Fördermittel werden ausschließlich gegen digitale Vorlage von Rechnungsbelegen und/oder Quittungen ausgezahlt, welche dem vereinbarten Förderzweck sowie den vereinbarten Fördermitteln entsprechen.
Belege, die bei Herzenssache abgerechnet wurden, dürfen nicht bei weiteren Förderern zur nochmaligen Erstattung eingereicht werden. Herzenssache behält sich vor, dies anhand der Buchhaltung des geförderten Trägers zu prüfen und bereits erfolgte Auszahlungen ggf. zurückzufordern.
Nach jedem Projektjahr ist digital eine Zwischendokumentation, nach Abschluss der Förderung eine Abschlussdokumentation vorzulegen.
2. Was geschieht, wenn Fördergelder nicht aufgebraucht werden?
Fördermittel, die nicht innerhalb des vereinbarten Förderzeitraumes abgerufen wurden, fallen an Herzenssache zurück.
Herzenssache als Ihr Förderer
1. Wie machen Sie Herzenssache als Förderer sichtbar?
Der Antragsteller verpflichtet sich, Herzenssache während der gesamten Laufzeit eindeutig als Förderer sichtbar zu machen. In welcher Form dies geschieht, wird individuell vereinbart. Herzenssache e.V. fördert Projekte entweder allein oder auch gemeinsam mit anderen Förderern.
2. Wie erzählen wir Geschichten über Ihr gefördertes Projekt?
Herzenssache hilft nicht nur durch finanzielle Förderung, sondern versteht sich als ein Netzwerk der Hilfe, das die Inhalte der geförderten Projekte in die Öffentlichkeit bringt. Dies geschieht auf herzenssache.de sowie in den Programmen von SWR und SR (Hörfunk, Fernsehen, Internet, Social Media) oder in sonstigen Publikationen von Herzenssache, SWR, SR, Sparda-Bank, DEVK oder weiterer Partner.
Die geförderten Träger erklären sich damit einverstanden und unterstützen Herzenssache dabei. Beispiele finden Sie auf herzenssache.de, Facebook, Instagram und unserem YouTube-Kanal.
Stand: März 2021