Mach` Deine Herzenssache – 30 x 3.000 € für Dein Projekt

Teilnahmebedingungen

Stand

Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Körperschaften, Träger, Vereine oder Einrichtungen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die ein Projekt für benachteiligte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre umsetzen möchten. Der Empfänger der Fördermittel muss eine öffentliche oder kirchliche Einrichtung bzw. ein als gemeinnützig anerkannte steuerbegünstigte Körperschaft sein, die aktuell dazu berechtigt ist, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen. Dies belegt der Antragsteller durch Hochladen seines aktuellen Freistellungsbescheids. Das Projekt muss in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder im Saarland umgesetzt werden. Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bewerbung mit einem konkreten Vorhaben, das noch im Jahr 2019 realisiert werden soll.

Bewerbung:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Online-Formular auf herzenssache.de. Neben den Angaben zum Träger und zum geplanten Projekt müssen ein gültiger Freistellungsbescheid, ein aktuelles Projektfoto im Querformat sowie die uneingeschränkten Verwendungs- und/oder Urheberrechte übermittelt werden. Bewerbungen, die auf anderen Wegen eingereicht werden (z. B. per E-Mail, Telefon, Post, Fax, etc.) oder unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Einsendeschluss ist Freitag, der 12. April 2019, 23.59 Uhr. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingesendet werden, können nicht berücksichtigt werden.

Herzenssache e. V. behält sich das Recht vor, Bewerbungen, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen und/oder unvollständig sind, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit der Einreichung eines Projektes erklärt sich der/die Verantwortliche damit einverstanden, dass dieses Projekt öffentlich vorgestellt wird. Für die Präsentation in Social Media werden entsprechende Fotos der Projektarbeit benötigt, welche die Teilnehmer Herzenssache e.V. als Teil der Bewerbung bei der Antragstellung zur Verfügung stellen (siehe oben).

Auswahl:
Herzenssache wählt aus allen Bewerbungen 30 Projekte, die ab Mittwoch, 08. Mai 2019 auf herzenssache.de vorgestellt werden. Die Antragsteller werden hierüber schriftlich und/oder telefonisch benachrichtigt. Kriterien für die Auswahl sind u.a. ein nachgewiesener Bedarf und eine nachvollziehbare Projektidee.

Berichterstattung:
Die ausgewählten Projekte werden auf den Internetseiten und in den Social Medie Kanälen von Herzenssache e.V. sowie auf denen der Partner, Südwestrundfunk, Saarländischen Rundfunk und der Sparda-Banken vorgestellt. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass nach Absprache entsprechende Aufnahmen für Fernsehen, Hörfunk und Internet sowie sonstige Publikationen erstellt werden können. Für Fotos, Bilder, Texte sowie sonstige Werke, die Herzenssache e.V. oder dessen Partnern zur Verfügung gestellt werden, müssen die entsprechenden Urheber- und Verwendungsrechte vorliegen und zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen von Herzenssache e.V., dem SWR, dem SR, den Sparda-Banken sowie den Partnern von Herzenssache e.V. zeitlich und räumlich uneingeschränkt genutzt und rechtefrei verwendet werden.

Nennung von Herzenssache als Förderer:
Der Antragsteller weist in seinen Publikationen (Online, Print)  auf die Förderung durch Herzenssache e.V. hin und verwendet dazu das Logo von Herzenssache sowie den vollständigen Vereinsnamen „Herzenssache e.V., die Kinderhilfsaktion von SWR, SR und Sparda-Bank“.

Auszahlung:

Die Fördersumme in Höhe von 3.000 Euro wird im Juni in einer Summe per Überweisung ausgezahlt. Der Antragsteller verpflichtet sich, nach Erhalt der Summe innerhalb von 4 Wochen eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand
Autor/in
Herzenssache