Herzenssache Bus

Teilnahmebedingungen

Stand

Teilnehmer:

Teilnahmeberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Körperschaften, Träger, Vereine oder Einrichtungen aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die ein Projekt für benachteiligte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre umsetzen möchten. Der Empfänger der Fördermittel muss eine öffentliche oder kirchliche Einrichtung bzw. eine als gemeinnützig anerkannte steuerbegünstigte Körperschaft sein, die aktuell dazu berechtigt ist, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen. Dies belegt der Antragsteller durch die Zusendung seines aktuellen Freistellungsbescheids. Das Projekt muss in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder im Saarland umgesetzt und der Herzenssache-Bus für Kinder und Jugendliche genutzt werden.

Bewerbung:

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich mit dem bereitgestellten Antragsformular auf herzenssache.de und den darin aufgelisteten Antragsunterlagen, die per Mail an hilfsantrag@herzenssache.de einzureichen sind. Bewerbungen, die auf anderen Wegen eingereicht werden (per Telefon, Post, Fax, etc.) oder unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Einsendeschluss ist Sonntag, der 18. Oktober 2020, 23.59 Uhr. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingesendet werden, können nicht berücksichtigt werden. Herzenssache e. V. behält sich das Recht vor, Bewerbungen, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen und/oder unvollständig sind, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit der Einreichung eines Projektes erklärt sich der/die Verantwortliche damit einverstanden, dass dieses Projekt öffentlich vorgestellt wird. Für die Präsentation (Online/Social Media, Print), werden entsprechende Fotos der Projektarbeit benötigt, welche die Teilnehmer Herzenssache e.V. als Teil der Bewerbung bei der Antragstellung zur Verfügung stellen (siehe oben).

Auswahl:

Herzenssache wählt aus allen Bewerbungen eine Einrichtung aus. Die Antragsteller werden hierüber schriftlich und/oder telefonisch benachrichtigt. Kriterien für die Auswahl sind u.a. ein nachgewiesener Bedarf und eine nachvollziehbare Projektidee.

Berichterstattung:

Die ausgewählte Einrichtung wird auf den Internetseiten und in den Social Media-Kanälen von Herzenssache e.V., sowie auf denen der Partner, Südwestrundfunk, Saarländischer Rundfunk und der Sparda-Banken vorgestellt. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass nach Absprache entsprechende Aufnahmen für Fernsehen, Hörfunk und Internet sowie sonstige Publikationen erstellt werden können. Für Fotos, Bilder, Texte sowie sonstige Werke, die Herzenssache e.V. oder dessen Partnern zur Verfügung gestellt werden, müssen die entsprechenden Urheber- und Verwendungsrechte vorliegen und zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen von Herzenssache e.V., dem SWR, dem SR, den Sparda-Banken sowie den Partnern von Herzenssache e.V. zeitlich und räumlich uneingeschränkt genutzt und rechtefrei verwendet werden.

Nennung von Herzenssache als Förderer:

Der Antragsteller weist in seinen Publikationen (Online, Print) auf die Förderung durch Herzenssache e.V. hin und verwendet dazu das Logo von Herzenssache sowie den vollständigen Vereinsnamen „Herzenssache e.V., die Kinderhilfsaktion von SWR, SR und Sparda-Bank“. In Social Media wird Herzenssache e.V. als Förderer benannt und getaggt (herzenssache_eV).

Übergabe des Fahrzeugs:

Der Herzenssache-Bus wird noch im Jahr 2020 an die geförderte Einrichtung übergeben. Diese verpflichtet sich, das Fahrzeug umgehend umzumelden und die Kosten für Unterhalt und Versicherung selbst zu übernehmen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand
Autor/in
Herzenssache